Verkaufs- und
Lieferbedingungen
1.
Geltungsbereich.
Die nachstehenden Bedingungen sind für alle von uns ausgeführten Aufträge
gültig und zwar für Aufträge, die wir im Laufe der Geschäftsbeziehungen
ohne jedesmalige Beifügung oder ohne jedesmalige Hinweis ausführen, wenn der
Käufer aus früheren Geschäften diese Bedingungen kennengelernt hat.
Lieferungsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, wenn sie mit
diesen Bedingungen in Widerspruch stehen. Unseres ausdrücklichen Widerspruchs
gegen die Bedingungen des Bestellers bedarf es nicht. Von diesen Bedingungen
abweichende Vereinbarungen, die im Einzelfall zwischen dem Besteller und uns
getroffen wurden, sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
wurden. Aus tatsächlich von uns im Laufe einer Geschäftsverbindung
entgegenkommend geübten abweichenden Geschäftsabwicklungen kann der Käufer
keinerlei Rechte auf Änderung der nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und
Lieferungsbedingungen herleiten, oder gleiche Handlung auch für andere Fälle
beanspruchen. Falls die nachstehenden Bedingungen nicht angenommen werden, ist
sofortiger Widerspruch erforderlich.
2.
Angebote
sind freibleibend
3.
Aufträge
sind erst durch unsere Auftragsbestätigung angenommen. Bereits bestätigte
Aufträge können nicht mehr storniert werden. Für alle Aufträge behalten
wir uns 20 % Mehr- oder Minderlieferung vor.
4.
Preise
gelten im allgemeinen laut Auftragsbestätigung. Sollten sich in der Zeit zwischen
Auftragsbestätigung und Lieferung unsere Herstellungs- bzw. Materialkosten
wesentlich erhöhen, so wird der am Tag der Lieferung gültige Preis in
Rechnung gestellt. Bei Preiserhöhung kann der Käufer vom Vertrag
zurücktreten. Bei Lieferung nach –kg- erfolgt die Berechnung „brutto für
netto“.
5.
Lieferung
erfolgt bis zu einem Auftragswert
von 750,00 € unfrei, darüber hinaus erfolgt Lieferung versichert frei Haus.
Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr auf den Käufer über.
Abschlüsse werden nur über einen von uns festgelegten Zeitpunkt angenommen.
Die Berechnung erfolgt zum gültigen Tagespreis – sollte durch Verschuldung
des Bestellers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgen, sind wir berechtigt,
nach Ablauf einer Frist, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu
verlangen. Eine vom Käufer gestellte Nachlieferfrist beträgt 8 Wochen. Diese
muss jedoch durch Einschreibebrief gestellt werden. Fixtermine können nicht
angenommen werden. Bei Lieferungserschwerungen, die durch unvorhergesehene
Schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Krieg, Streiks, Transportschwierigkeiten
und behördlichen Maßnahmen, sowie jede Art von höherer Gewalt entstanden
sind, verlängert sich entsprechend die Lieferzeit ohne Anspruch auf
Schadensersatz und berechtigt uns, unsere Lieferungsverpflichtung ganz oder
teilweise aufzuheben.
6.
Zahlung.
Falls nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb 14 Tagen ab
Rechnungsdatum 2 % oder 30 Tage netto. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen
kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. In diesem Fall sind wir berechtigt
ab. 31. Tag ab Rechnungsdatum, Zinsen in Höhe von 2 % über den jeweiligen
Landeszentralbankdiskontsatz zu berechnen. Falls wir Wechsel oder Schecks
annehmen, geschieht dies nur zahlungshalber, bei Wechsel für uns spesenfrei
und ohne Skontoabzug. Wir haften nicht für rechtzeitige Vorlage, Protest usw.
Vor Bezahlung alter, bereits fälliger Rechnungen aus früheren Lieferungen
wird auf neue Rechnungen kein Skontoabzug gewährt. Zahlungen, die der Käufer
leistet, werden zur Tilgung der ältesten fälligen Schulden verwandt.
Zurückhaltungen von Zahlungen oder Aufrechnungen mit Gegenforderungen wegen
irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gründen sind ausgeschlossen.
Änderungen in unserer Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Käufers,
insbesondere Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen, Überschreiten einer
bestimmten Kredithöhe, Eingang ungünstiger Auskünfte usw. berechtigen uns,
Vorauszahlungen vor Anfertigung bzw. Auslieferung des Auftrages zu verlangen,
auch wenn dieses zunächst nicht vereinbart war, oder vom Vertrag
zurückzutreten.
7.
Eigentumsvorbehalt.
Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht an den von ihm gelieferten
Waren und auch an der aus einer etwaigen Weiterverarbeitung entstehenden neuen
Sache bis zur völligen Bezahlung vor. Nur im Rahmen eines, seines laufenden
Geschäftsverkehrs darf der Käufer die von uns gelieferten Waren
weiterverkaufen. Bei einem Weiterverkauf der gelieferten Ware vor endgültiger
Bezahlung die Kaufpreisforderung ohne weiteres und ohne besondere Abtretung an
den Verkäufer über.
8.
Beanstandungen
können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 10 Tagen nach Empfang
der Ware auf dem schriftlichen Wege bei uns eingehen. Soweit sie sich als
begründet erweisen, steht es uns frei die Ware zurückzunehmen oder Ersatz zu
liefern. Ersatzlieferung braucht nicht in jedem Fall durchgeführt werden.
Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, Erstattung von Arbeitslöhnen
bzw. Folgeschäden allgemein sind ausgeschlossen. Bei verdeckten Mängeln muss
die Anzeige unverzüglich, spätestens aber innerhalb 14 Tagen nach deren
Entdeckung, erfolgen. Abweichungen für das Flächengewicht (bis + 15
%) sowie in der Rundumstärke (bis + 20 %) sind technisch nicht
vermeidbar und können als Grund für eine Beanstandung nicht anerkannt
werden. Die Breiten- und Längentoleranzen betragen + 5 %, jedoch
mindestens 20 mm. Für Gewichts- und Stärkeschwankungen gelten die allgemein
üblichen Toleranzen der GKV. Bei der Fertigung von Beuteln und ähnlichen
Erzeugnissen ist der Abfall einer verhältnismäßig geringen Zahl
fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 4 % nicht
zu beanstanden. Ebenso müssen wir uns eine Zähldifferenz von 3 %
vorbehalten. Sondereinfärbungen schließen Reklamationen aus.
9.
Für aus Regenerat
hergestellte Folien, Beutel oder Säcke ist eine Stärketoleranz von 20 %
nicht zu vermeiden. Für Farbabweichungen kann bei Regenerat keine Garantie
übernommen werden, da das Grundmaterial bereits gewissen Farbschwankungen
unterworfen ist.
Bei transparenten Regeneratfolien sind Schlieren, Trübung des Materials bzw.
Differenzen im Gleitmittelgehalt möglich
10.
Sollte eine Bestimmung
unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen oder ein anderer Teil des zwischen uns
und dem Besteller abgeschlossenen Vertrages unwirksam oder unanwendbar sein
oder werden, so bleibt davon der übrige Vertragsinhalt unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder nicht anwendbaren Bestimmung tritt die
dieser Bestimmung am nächsten kommende gültige Regelung, welche der
Besteller und wir bei verständiger Würdigung vereinbart hätten, wäre uns
die Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit bei Vertragsabschluß bekannt gewesen.
11.
Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist für beide Teile Amberg/Opf. Bzw. der Sitz unserer
Firma.
Forumplast Folienfabrik GmbH
Wernher-von-Braun-Straße 22
92224 Amberg